Stromsteuerrückerstattung

Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich aktuell einen Teil der bezahlten Stromsteuer zurückholen.
Dazu muss ein Antrag beim Hauptzollamt eingereicht werden. Dies ist seit dem 1. Januar 2024 nur noch online über das Zoll-Portal möglich.

Die Höhe der Rückerstattung beträgt für das Verbrauchsjahr 2024 20 Euro je Megawattstunde – das heißt zwei Cent je Kilowattstunde.

Wichtig: Der Rückerstattungsbetrag muss über 250 Euro im Jahr liegen, damit eine Antragsstellung auf die Stromsteuerrückerstattung sinnvoll ist.
Dies entspricht einem Stromverbrauch von mindestens 12.500 kWh im Jahr.
Wir empfehlen den Antrag erst ab einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh zu stellen.

Dabei helfen wir Ihnen gerne. Bitte melden Sie sich dafür bei uns in der Geschäftsstelle und bringen Sie Ihre Jahresstromabrechnung für 2024 mit.

Ansprechpartner

  • Hermann Berg
    09971 8576 13